BPIFOTO

Dr. Norbert Gerbsch

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) vertritt das breite Spektrum der pharmazeutischen Industrie auf nationaler und internationaler Ebene. Über 240 Unternehmen mit ca. 73.000 Mitarbeitern haben sich im BPI zusammengeschlossen. Die Pressestelle des BPI teilte uns am 16.02.2016 mit: „Dass wir uns mit einer gesetzlichen Krankenversicherung nicht nur über die Kosten von Arzneimitteln Gedanken machen, sondern auch über deren Nutzen im Therapiealltag, ist der richtige Weg für eine zukunftsfähige und gute Patientenversorgung“, so Dr. Norbert Gerbsch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischer Industrie (BPI e.V.).

Der BPI reagierte damit auf den heute von der DAK Gesundheit vorgestellten AMNOG-Report 2016. „Um strukturelle Verbesserungen im AMNOG bei der Definition und Bewertung des Zusatznutzens sollte weiterhin mit den an der Gesundheitsversorgung Beteiligten gearbeitet werden“, so Gerbsch. „Erneut hat sich bestätigt: Es ist höchste Zeit für eine kritische Analyse der frühen Nutzenbewertung“, so Dr. Norbert Gerbsch. Allerdings sei es zu pauschal, den 71 von insgesamt 165 Arzneimitteln, die bis Februar dieses Jahres im AMNOG-Verfahren gescheitert sind, den Zusatznutzen komplett abzusprechen. Gerbsch: „Zu häufig gehen im AMNOG-Verfahren die getroffenen Bewertungen am Patientenalltag vorbei.“ Der DAK-Report bestätige einmal mehr, dass Faktoren wie etwa die Darreichungsform bei der Bewertung des Zusatznutzens oft keine entscheidende Rolle spielen. „Eine Bewertung, die beispielsweise nicht angemessen berücksichtigt, dass ein neuer Wirkstoff eine Umstellung der Therapie von Spritzen auf Tabletten ermöglicht, geht am Alltag der Menschen vorbei. Gerade die vom DAK-Report beklagte Verordnungsentwicklung von Arzneimitteln, die im AMNOG ´ohne Zusatznutzen` bewertet wurden, zeigt doch, dass diese im Therapiealltag eine Rolle haben. Hier liegt ein wichtiger Reformansatz des AMNOG. Diese Faktoren werden übrigens nicht nur im AMNOG ignoriert, sondern auch bei der Weiterentwicklung bewährter Wirkstoffe“, so Gerbsch.   
Der BPI hatte bereits im vergangenen Jahr das AMNOG auf den Prüfstand gestellt. Das im Auftrag des BPI erarbeitete Gutachten der Gesundheitsökonomen Prof. Dr. Dieter Cassel und Prof. Dr. Volker Ulrich, stellte fest, dass selbst Arzneimittel, die eine positive Bewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss erhalten haben, nicht in dem Maße bei Patientinnen und Patienten ankommen, wie es nach dem aktuellen Wissensstand vonnöten wäre. Insbesondere die Verunsicherung der Ärzte, wann eine Verordnung dieser wirksamen und besseren Arzneimittel für sie erlaubt ist, würde den Fortschritt in der Therapie ausbremsen. Der BPI fordert daher eine Klarstellung, damit Ärzte wissen, dass ein Arzneimittel, dessen Erstattungsbetrag verhandelt wurde, wirtschaftlich ist und sie nicht mit Regress bedroht werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass therapeutische Verbesserungen bei den Patientinnen und Patienten auch tatsächlich ankommen. (Text: PM/Foto: VTN)