Foto der Preisträger mit Mitgliedern der Jury: v.l.n.r. Juryvorsitz Michael Bremen, Dr. Maxime von Dreusche, Dr. Johannes Locher, Prof. Dr. Christoph Paulus, Prof. Dr. Moritz Brinkmann, © VID/Alexander Zehrer

Der Uhlenbruck-Preis des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands, VID, wird alle zwei Jahre verliehen. In diesem Jahr überzeugten gleich zwei Dissertationen: Eine mit besonderem Praxisbezug und eine Rechtspolitische, die zu einer weiteren Verbesserung des Sanierungsrechts in Deutschland führen kann.

Zum vierten Mal vergibt der VID den mit 5.000 € dotierten Uhlenbruck-Preis für herausragen-de wissenschaftliche Arbeiten zum Insolvenz-, Restrukturierungs- und Sanierungsrecht. Der Preis wird in diesem Jahr an gleich zwei Bewerber verliehen: An Frau Dr. Maxime von Dreusche mit ihrer Dissertation „Datenverträge in der Insolvenz. Zugriffsrechte des Nutzers in der Insolvenz des Datenverwalters“ sowie an Herrn Dr. Johannes Locher für die Dissertation mit dem Thema „Der Schutz von Sanierungsfinanzierungen in Liquidationsverfahren im deutsch-französischen Rechtsvergleich“.

Dr. von Dreusche untersucht in ihrer Arbeit, die Insolvenzfestigkeit von Datenverträgen bei Insolvenz des Dienstanbieters. „Die Preisträgerin hat damit den nicht hoch genug zu schätzenden Verdienst, bisherige terra incognita des IT- und Datenrechts gründlich und für die Praxis gewinnbringend zu erhellen“, fasst Michael Bremen, VID-Vorstandsmitglied und Vorsitzender der Jury des Uhlenbruck-Preises zusammen.

Dr. Lochers Arbeit sucht Verbesserungspotenzial für Sanierungsfinanzierungen nach deutschem Recht und bedient sich dabei des französischen Rechts als fremdem Vorbild. „Der Preisträger zeigt den Weg für den deutschen Gesetzgeber auf, dass Sanierungsfinanzierungen unter Heranziehung des Gedankens des privilège de conciliation des französischen Rechts durchaus in Einklang mit dem deutschen Primat der Gläubigergleichbehandlung stehen können“, so Bremen.

Bei ihrem Auswahlprozess hatte die vierköpfige Jury um Prof. Dr. Moritz Brinkmann (Bonn), Prof. Dr. Fabian Klinck (Bochum), Prof. Dr. Christoph Paulus (Berlin) und dem Vorsitzenden, Michael Bremen, in diesem Jahr elf Bewerbungen zu berücksichtigen. Neben der hohen wissenschaftlichen Qualität spielten sowohl Praxisrelevanz als auch Aktualität des Themas eine wichtige Rolle.

Der Preis wurde am 10.11.2023 auf dem Deutschen Insolvenzverwalterkongress in Berlin vergeben. Der jährlich stattfindende Kongress mit weit über 500 Teilnehmern, ist ein zentraler Branchentreffpunkt. Die Preisträger stellten ihre Arbeiten im Anschluss an die Preisverleihung dem Plenum in einem Kurzvortrag vor.

Zum Hintergrund des Uhlenbruck-Preises

Der Preis ehrt das Lebenswerk von Prof. Dr. Wilhelm Uhlenbruck durch die Prämierung her-ausragender wissenschaftlicher Arbeiten zum Insolvenz- und Sanierungsrecht, das durch Uhlenbruck stark geprägt wurde.

Prof. Dr. Uhlenbruck war ein Praktiker mit der herausragenden Begabung, sein Wissen verständlich zu vermitteln. Die Fortentwicklung des Rechts und die Frage, wie man anwendbares Recht begreifbar macht und praktische Lösungen findet, trieben ihn an.

Prof. Dr. Uhlenbruck leitete viele Jahre die Konkursabteilung am Amtsgericht Köln. Er war Mitglied der vom Bundesjustizministerium bereits 1978 eingesetzten Kommission für Insolvenzrecht und der zu deren Umsetzung in der Praxis einberufenen Bund-Länder-Kommission. Bundesweite Bekanntheit erlangte er als zuständiger Richter für das Konkursverfahren der Herstatt-Bank. In seiner wissenschaftlichen Tätigkeit ist er mit zahlreichen Publikationen zum Insolvenzrecht hervorgetreten. Sein Kommentar zum Insolvenzrecht gilt als Standardwerk.

Prof. Dr. Uhlenbruck war langjähriges Ehrenmitglied im VID. Er ist am 29.06.2023 im Alter von 92 Jahren verstorben.

Über den VID:

Der Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter und Sachwalter. Mit mehr als 460 Mitgliedern vertritt er die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Die Mitglieder verpflichten sich auf „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung“ und zur Zertifizierung nach ISO:9001. Damit setzt der Verband Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Tätigkeit in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Unternehmensinsolvenzverwalter oder Sachwalter.

Qulle und weitere Infos: https://www.vid.de/