Dehoga

DEHOGA-Präsident Guido Zöllick und Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges zum Kampagnenstart am Brandenburger Tor. (Foto: DEHOGA Bundesverband/Bildschön)

Die Resonanz ist riesig, das Ergebnis erschreckend: 54,2 Prozent der Betriebe aus Gastronomie und Hotellerie haben seit 2015 wegen des Arbeitszeitgesetzes ihre Öffnungszeiten reduziert. Das ist das Ergebnis einer großangelegten Branchenumfrage, an der sich bundesweit mehr als 6000 Betriebe beteiligt haben. 50,4 Prozent der Betriebe haben ihr Leistungsangebot (Küchenzeiten, Speiseauswahl, Veranstaltungen, Mittagstisch, Catering) eingeschränkt und 32,5 Prozent ihre Ruhetage erhöht. Seit 2015 müssen die Arbeitszeiten in der Branche minutiös dokumentiert werden. „Die Zahlen untermauern dramatisch, wie sehr das starre Arbeitszeitkorsett dem Gastgeber-Standort schadet“, so Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband). Mit einem Bildtermin vor dem Brandenburger Tor und einer Pressekonferenz startete der DEHOGA am 22.03.2017 offiziell ins Bundestagswahljahr.

Beispiele gibt es genug: Wenn eine Hochzeit länger dauert als geplant, sich der Reisebus verspätet oder der Sommerabend zum Verweilen im Biergarten einlädt – sollen die Betriebe ihren Service einstellen? „Wie kaum eine andere Branche sind wir geprägt von erheblichen Nachfrageschwankungen“, so Zöllick. „Selbst bei bester Personaleinsatzplanung stoßen wir an unsere Grenzen.“

Doch das Arbeitszeitgesetz widerspricht nicht nur Gäste- und Unternehmerwünschen, sondern auch dem ausdrücklich Wunsch von Arbeitnehmern. Mitarbeiter, die gerne länger, aber dafür an weniger Arbeitstagen arbeiten wollen, sind betroffen. Ebenso Nebenbeschäftige, die sich freiwillig etwas hinzuverdienen wollen. Das Arbeitszeitgesetz hindert sie an ihrem persönlichen Engagement.

„Höchste Zeit für Wochenarbeitszeit“

Der DEHOGA hält die starre tägliche Höchstarbeitszeit im geltenden Arbeitszeitgesetz von regelmäßig acht, im Ausnahmefall maximal zehn Stunden für nicht mehr zeitgemäß. Er macht sich deshalb stark für eine Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. So könnten Arbeitszeiten individuell und flexibel auf die Woche verteilt werden, ohne die Gesamtarbeitszeit zu verlängern.

„Es geht nicht um mehr Arbeit“, erklärte Zöllick, „sondern um eine bessere Verteilung der Arbeitszeit. Gesundheitsschutz, Jugendarbeitsschutz und Mindestruhezeiten bleiben gewahrt.“

Der DEHOGA beruft sich bei seinem Lösungsvorschlag auf die EU: Die Europäische Arbeitszeitrichtlinie sieht die Möglichkeit vor, Arbeitszeiten flexibler auf die Woche aufteilen zu können. Die Wochenarbeitszeit nach EU-Recht schafft Flexibilität.

Kampagnenseite: wochen-arbeitszeit.de

Alle Informationen zur Kampagne, Hintergründe, Flyer, Testimonials und Argumente finden Sie auf der Kampagnenseite. Im Zentrum stehen authentische Gesichter und Geschichten. Arbeitgeber und Mitarbeiter schildern konkret, praxisnah und zum Teil auch Hand in Hand, wie sie das Arbeitszeitgesetz einschränkt. „Es ist keine Kampagne über die Branche, es ist eine Kampagne aus der Branche heraus“, so Zöllick.

Branchenprognose für 2017

Der Verband präsentierte auf seiner Pressekonferenz zudem die aktuellen Kennzahlen, frisch aufbereitet in der Publikation „Wirtschaftskraft und Jobmotor Gastgewerbe“. Die Branche ist im vergangenen Jahr nominal um 2,9 Prozent gewachsen, real dagegen um 0,9 Prozent. Die Ertragslage bleibt also angespannt. Für Frust sorgen stetig steigende Betriebskosten und unzählige kosten- und zeitintensive Bürokratieauflagen, die jedes Jahr mehr werden. Der DEHOGA geht für dieses Jahr dennoch von einem nominalen Plus von 2,0 Prozent aus.

An der bundesweiten Online-Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes und seiner 17 Landesverbände haben sich zwischen 23. Januar und 15. März 2017 insgesamt 6071 Betriebe beteiligt. Die Resonanz mit rund 3000 Einzelkommentaren der Unternehmer war riesig. 64 Prozent der Rückmeldungen kamen aus der Gastronomie, 36 Prozent aus der Hotellerie. Die meisten Rückläufe gab es aus Baden-Württemberg und Bayern.

Quelle und weitere Informationen: http://www.dehoga-bundesverband.de/