Nach heutiger Pressemitteilung* des Statistischen Bundesamts ist die Zahl der beantragen Unternehmensinsolvenzen im ersten Halbjahr 2023 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 20,5 Prozent gestiegen. Für den zurückliegenden Monat August weist die amtliche Statistik nach vorläufigen Angaben einen Anstieg um 13,8 Prozent gegenüber August 2022 aus. Im langjährigen Vergleich bedeutet auch dieser Anstieg aber nur eine Normalisierung des Insolvenzgeschehens.
„Derzeit stecken vor allem zinssensible Unternehmen in einer problematischen Lage“, erklärt Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID). „Bei der aktuellen Inflationsrate ist es unwahrscheinlich, dass die EZB kurzfristig Zinssenkungen vornehmen wird“, so der VID-Vorsitzende.
Betroffen sind derzeit besonders die Immobilienwirtschaft und der Bausektor: Unternehmen, die früher mit niedrigen Zinsen gewirtschaftet und mit steigenden Preisen im Verkauf geplant haben, erhalten in diesen Tagen oft keine neuen Kredite, um das Unternehmen am Leben zu halten. „Diese Entwicklung wird sich nicht so schnell verändern, sodass sich ihre Auswirkung auch in einem moderaten Anstieg der Unternehmensinsolvenzen zum Jahresende niederschlagen wird“, so Niering.
Quellen:
* 13,8 % mehr beantragte Regelinsolvenzen im August 2023 als im August 2022
** Grafik des VID: Entwicklung der Unternehmensinsolvenzzahlen (IN-Verfahren), © Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID)/September 2023, Grafik kostenfrei nutzbar
Nicht alle beantragten Insolvenzverfahren werden auch eröffnet. In der Regel liegt die Eröffnungsquote bei ca. 60 Prozent. Voraussetzung einer Eröffnung ist ein Eröffnungsgrund sowie die voraussichtliche Deckung der Verfahrenskosten.
Über den VID:
Der Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter und Sachwalter. Mit mehr als 470 Mitgliedern vertritt er die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Die Mitglieder verpflichten sich auf „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung“ und zur Zertifizierung nach ISO:9001. Damit setzt der Verband Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Tätigkeit in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Unternehmensinsolvenzverwalter oder Sachwalter.
Quelle und weitere Infos: https://www.vid.de/