Taschkent1

Vor kurzem fand die ordentliche Sitzung der Zentralen Wahlkommission der Republik Usbekistan statt. Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden der Zentralen Wahlkommission Mirza-Ulugbek Abdusalomov geleitet. An der Sitzung nahmen Vertreter der politischen Parteien und Journalisten teil. Nach Prüfung der Anträge der politischen Parteien und der sonstigen erforderlichen Unterlagen fasste die Zentrale Wahlkommission entsprechend der Gesetzgebung Usbekistans den Beschluss über die Teilnahme der politischen Parteien an den Präsidentschaftswahlen der Republik Usbekistan.

Dementsprechend werden die Demokratische Partei Usbekistans „Milly Tiklanish“, die Liberaldemokratische Partei Usbekistans (UzLiDep), die Volksdemokratische Partei Usbekistans (VDPU) und die Sozialdemokratische Partei „Adolat“ mit ihren Kandidaten an den Wahlen teilnehmen. Im Rahmen der Sitzung wurden den bevollmächtigten Vertretern der politischen Parteien Zulassungsscheine und ein Standardmuster der Unterschriftenliste ausgehändigt. Bei der Sitzung ging es unter anderem um die Bildung der Wahlkreiskommissionen zu Präsidentschaftswahlen der Republik Usbekistan sowie um die Festlegung der Wahlkreispersonal. Die Mitglieder der Zentralen Kommission erörterten auch andere organisatorische Fragen. Am selben Tag fand ein Briefing für die Vertreter der einheimischen und ausländischen Medien über den Verlauf der Wahlkampagne statt.

Der Vorsitzender der Zentralen Wahlkommission, Mirzo-Ulugbek Abdusalomov, versicherte, dass die Zentrale Wahlkommission ihre Tätigkeit nach gesetzlichen Vorschriften ausüben wird.

Damit wurde grünes Licht für den Wahlkampf gegeben. Ab jetzt dürfen politische Parteien Usbekistans die Wählerunterschriften für ihre Kandidaten sammeln. Laut Änderungen des Gesetzes “Über die Präsidentschaftswahlen der Republik Usbekistan“ vom 29.12.2015 wurde die Anzahl der von einer Partei gesammelten Unterschriften von 5 Prozent zu 1 Prozent der Gesamtwähler runtergesetzt. Das beträgt 214 350 Unterschriften. Die Unterschriften sollten mindestens aus acht administrativ-territorialen Einheiten stammen. Dabei darf die Unterschriftenanzahl einer administrativ-territorialen Einheit nicht mehr als acht Prozent der Gesamtunterschriften übersteigen. Journalisten wurden über die Bildung der Wahlkreiskommissionen informiert. 56,6 Prozent der Mitglieder der Wahlkreiskommissionen haben praktische Erfahrungen bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen. Sie vertreten die Öffentlichkeit. Davon 36,8 Prozent Frauen. Es wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Wahlkampagne auf den Grundsätzen der Transparenz und Offenheit beruht. Zu diesen Zwecken wurden bilaterale Abkommen zwischen der Zentralen Wahlkommission und den führenden Medien Usbekistans unterzeichnet. Zentrale Wahlkommission hat ca. 400 ausländische und lokale Medienvertreter akkreditiert. Auf Einladung der Zentralen Wahlkommission werden die Vertreter der zahlreichen internationalen Organisationen als Wahlbeobachter erwartet. Darunter das OSZE-Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte, das Exekutivkomitee der GUS-Staaten, der Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit, die Organisation für Islamische Zusammenarbeit und Weltverband der Wahlorgane. Das teilte die Pressestelle des Usbekischen Amtes für Präsidentschaftswahlen unserer Redaktion mit. (Foto: VTN)